Prominente Bundestagskandidaten im Interview mit der terre-des-hommes-Arbeitsgruppe Tübingen
Oliver Haller von der Tübinger Arbeitsgruppe von terre des hommes befragte Bundestagskandidaten im Wahlkreis Tübingen zu ihrem Engagement für sozial benachteiligte Kinder in Deutschland
Bei den Kandidaten, deren Stellungnahmen im Wortlaut wiedergegeben werden, handelt es sich um:
- Heike Hänsel MdB, Entwicklungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Partei ''Die Linke''
- Winfried Hermann MdB, Verkehrspolitischer Sprecher und Sportpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Partei ''Bündnis 90/Die Grünen''
- Dr. Martin Rosemann, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Tübinger Stadtrat
- Annette Widmann-Mauz MdB, Gesundheitspolitische Sprecherin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Frage 1
Die Europäische Union will die Quote für die offiziellen Entwicklungshilfeleistungen (Official Development Assistance, ODA) bis 2015 auf die von den Vereinten Nationen geforderten 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens steigern. Die deutsche Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul unterzeichnete im Jahr 2005 eine Absichtserklärung, der zufolge das 0,7-Prozent-Ziel bis 2015 umgesetzt werden soll. Derzeit gehört Deutschland zur Gruppe derjenigen EU-Länder, deren ODA-Quote unter 0,51 Prozent des Bruttonationaleinkommens liegt.
Welche Bedeutung messen Sie angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise einer Erhöhung der Quote für die offiziellen Entwicklungshilfeleistungen bei?
Heike Hänsel (Die LINKE) |
Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) |
Dr. Martin Rosemann (SPD) |
Anette Widmann-Mauz (CDU)
Hänsel: ''Eine Erhöhung der ODA-Mittel ist wichtig. Unsere Mindestforderung an die künftigen Bundesregierungen ist, dass sie die ODA-Quote - wie im Europäischen Stufenplan vereinbart - im kommenden Jahr auf 0,51 Prozent und bis 2015 auf 0,7 Prozent anheben. Die Erhöhung der Mittel ist aber nicht ausreichend, um die Entwicklung in den Ländern des Südens wirkungsvoll zu unterstützen. Dazu braucht es vor allem eine völlig andere globale Wirtschafts-, Finanz- und Handelspolitik. Die LINKE setzt sich deshalb für gerechten Handel, regulierte Finanzmärkte und eine solidarische Wirtschaft ein.''
Hermann: ''Eine hohe Bedeutung. Auch in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise - unter der viele Entwicklungsländer viel existenzieller leiden als Menschen in Industrieländern - sollten wir ein Zeichen der Solidarität setzen. Die Verpflichtung, bis 2010 0,51 Prozent und bis 2015 0,7 Prozent für die Zusammenarbeit einzusetzen, die Deutschland ja gemeinsam mit allen EU-Staaten eingegangen ist, sollte wirklich umgesetzt werden. Dazu brauchen wir einen Ansatz, der aus drei Elementen besteht: höhere Budgetmittel, neue Finanzierungsinstrumente und weitere Entschuldungsinitiativen für bestimmte Entwicklungsländer.''
Rosemann: ''Die Entwicklungshilfe ist der Bereich, der in den letzten Jahren dank der SPD kontinuierlich mehr Geld bekommen hat. So werden wir auch in Zukunft fortfahren. Unser Ziel ist es, die Entwicklungshilfe bis 2015 auf 0,7 Prozent zu erhöhen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat hierauf keine Auswirkung.''
Widmann-Mauz: ''Die Union steht zu Deutschlands internationalen Verpflichtungen, die Mittel für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit bis 2015 auf 0,7 Prozent des BIPs zu erhöhen. Für mich basiert Entwicklungspolitik auf dem christlichen Menschenbild und ist Ausdruck einer wertegebundenen Politik. Entwicklungspolitik bekämpft Armut und trägt zu Frieden und Stabilität bei. Zudem liegt es im Interesse des Exportweltmeisters Deutschland, den Außenhandel zu stärken. Daher ist es insbesondere angesichts der aktuellen Krise der Finanzmärkte wichtig, Entwicklungspolitik als einen Schritt zu betrachten, der auch zum Aufschwung in Deutschland beiträgt. Deutschland ist weltweit der zweitgrößte Geber von Entwicklungshilfe. Seit dem Regierungsantritt von Angela Merkel ist die Entwicklungspolitik zu einem entscheidenden politischen Instrument im Prozess der Globalisierung geworden. Dass unter ihrer Kanzlerschaft und auf maßgebliche Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hin der Etat für Entwicklungspolitik um 50 Prozent erhöht wurde, unterstreicht diese Wertschätzung aufs Deutlichste.''
Frage 2
Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention am 26. Januar 1990 unterzeichnet und am 5. April 1992 ratifiziert. Die damalige Bundesregierung hat allerdings fünf Vorbehalte geltend gemacht. Der umstrittenste Vorbehalt betrifft das Asyl- und Ausländerrecht. Demnach könne die Kinderrechtskonvention ''dahin ausgelegt werden, dass die widerrechtliche Einreise eines Ausländers in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder dessen widerrechtlicher Aufenthalt dort erlaubt ist''. Außerdem behalte sich die Bundesregierung vor, ''Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen.'' Dies führt in der Praxis dazu, dass die Kinderrechte für ausländische Kinder ohne geregelten Aufenthaltstitel nur eingeschränkt gelten - mit gravierenden Nachteilen bei der medizinischen Versorgung, Schule und Ausbildung bis hin zu nicht kindgerechter Behandlung im Asylverfahren und bei Abschiebungen.
Wie bewerten Sie diesen Vorbehalt, und würden Sie seiner Abschaffung zustimmen?
Heike Hänsel (Die LINKE) |
Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) |
Dr. Martin Rosemann (SPD) |
Anette Widmann-Mauz (CDU)
Hänsel: Die Durchsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist noch immer mangelhaft. Sie steht weiterhin unter ausländerrechtlichem Vorbehalt, damit jugendliche Flüchtlinge wie Erwachsene in Abschiebehaft genommen werden können und nicht der Schulpflicht unterliegen. Deshalb muss endlich Deutschlands Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen werden. Es muss Schluss damit sein, dass minderjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft genommen werden können. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen schreibt explizit vor, zuerst das Kindeswohl zu beachten.
Die LINKE stellt sich klar hinter die Forderung nach einer Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention. Als eigenständigen Beitrag zur Debatte hat Die LINKE im Bundestag den Antrag eingebracht, den allgemeinen Vorrang des Kindeswohls und die konkreten Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention auf der einfachgesetzlichen
Ebene umzusetzen - und zwar unabhängig von dem ''unergiebigen'' und seit Jahren andauernden Streit um die Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung (vgl. Antrag ''Für die Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention und eine - hiervon unabhängige - effektive Umsetzung der Kinderrechte im Asyl- und Aufenthaltsrecht'', BT-Drs. 16/8885). Nichts hindert die Bundesregierung bzw. den Bundestag daran, änderungen im nationalen Recht vorzunehmen, um dem Wohl des Kindes auch im Asyl- und Flüchtlingsrecht tatsächlich zu entsprechen. Die LINKE hat sich entsprechend dafür eingesetzt, dass der Vorrang des Kindeswohls im Asyl-, Aufenthalts- und im Asylbewerberleistungsgesetz ausdrücklich verankert wird (vgl. Antrag ''Für Humanität und Menschenrechte statt wirtschaftlicher ''Nützlichkeit'' als Grundprinzipien der Migrationspolitik'', BT-Drs. 16/5108 und BT-Drs. 16/8885). Diesen Politikansatz werden wir in der kommenden Legislaturperiode fortsetzen und hierzu eigene Initiativen starten.
Die LINKE hat die Bundesregierung aufgefordert (vgl. BT-Drs. 16/8885), zusammen mit den Bundesländern ein gemeinsames Vorgehen hinsichtlich der überwiegend in Landeskompetenz liegenden Themenbereiche anzustreben. Dies betrifft unter anderem den Schulbesuch aller in Deutschland lebenden Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Erst die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes würde Kindern von Asylsuchenden und Flüchtlingen einen Zugang zu Kunst- und Kulturangeboten tatsächlich ermöglichen. Auch an dieser Forderung wird Die LINKE festhalten.''
Hermann: ''In verschiedenen Anträgen hat die grüne Bundestagsfraktion die umfassende Umsetzung der Kinderrechtskonvention in unserem Land und die Rücknahme der deutschen Vorbehalte gefordert, denn dieser Vorbehalt hat negative Auswirkungen vor allem auf Flüchtlingskinder (z.B. beim Umgang von über 16-jährigen Asylsuchenden, bei den Aufnahmebedingungen, der Abschiebehaft und bei Abschiebungen).''
Rosemann: ''Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich bereits seit Jahren für die Rücknahme der Vorbehaltserklärung ein und fordert dies auch für die nächste Legislaturperiode. Die größte Unvereinbarkeit zwischen Kinderrechtskonvention und Vorbehalt ist es in unseren Augen, dass Kinder, die den Status eines Flüchtlings begehren, nach Art. 22 der Konvention Anspruch auf besonderen Schutz haben. Minderjährige Flüchtlinge in Deutschland zwischen 16 und 18 Jahren sind Kinder im Sinne der Konvention. Im deutschen Asylrecht gelten sie jedoch als handlungsfähig, wodurch die Notwendigkeit der Bestellung eines gesetzlichen Vertreters entfällt. Dadurch wird ihr Schutzanspruch aus Art. 22 der Konvention ausgehöhlt. Zudem erhalten sie in der Praxis oftmals keine Leistungen nach dem Jugendhilferecht, obwohl Flüchtlinge unter 18 Jahren auch nach dem deutschen Asylverfahrensrecht grundsätzlich dieselben Ansprüche nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben wie ihre Altersgenossen. Deshalb werde ich, sollte ich in den Bundestag gewählt werden, der Abschaffung in jedem Fall zustimmen.''
Widmann-Mauz: ''Im Hinblick auf Ihre Frage zur Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention ist festzuhalten, dass die Bundesländer mit einer Rücknahme nach wie vor nicht einverstanden sind. Dieser Aspekt darf nicht übergangen werden; denn eine Rücknahme der Erklärung gegen den Willen der Länder ist in keiner Weise ratsam und sinnvoll. Die Bundesländer sehen die Gefahr, dass eine Rücknahme zu Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des nationalen Aufenthalts- und Asylrechts führen würde. Darüber hinaus bestehen Bedenken, dass es zu einem Anstieg der Einreise unbegleiteter minderjähriger Ausländer nach Deutschland kommen könnte.''
Frage 3 Viele Jugendliche und junge Erwachsene in Tübingen befinden sich in einer schwierigen sozialen Situation. Im Juli 2009 lag die Zahl der Jugendlichen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren, die bei der Tübinger Geschäftsstelle der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren, um 53,9 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Zehn von 85 Personen, die von der Stadtverwaltung Tübingen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit polizeirechtlich eingewiesen worden waren, waren im August 2009 zwischen 18 und 26 Jahre alt. Von 2005 bis 2008 stieg die Zahl der 18- bis einschließlich 26-Jährigen, die bei der Wohnungslosenhilfe Tübingen gemeldet waren, von 26 auf 50.
Wie werden Sie sich für Kinder und Jugendliche in Tübingen einsetzen, die von Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot oder dem Abgleiten in die Kriminalität bedroht sind?
Heike Hänsel (Die LINKE) |
Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) |
Dr. Martin Rosemann (SPD) |
Anette Widmann-Mauz (CDU)
Hänsel: ''Die LINKE sieht vor allem in den Bereichen Kinderarmut, soziale Rechte, Beteiligungs- und Bildungsrechte dringenden Verbesserungsbedarf. Fragt man die Bundesregierung nach ihrer Zwischenbilanz zum ''Nationalen Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland 2005 - 2010'', so könnte man nur beruhigt sein. ''Die Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland verbessert sich merklich.'' Das ist das Fazit des Zwischenberichts zum Nationalen Aktionsplan ''Für ein kindgerechtes Deutschland 2005 - 2010'' des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hermann Kues, vom 4. Dezember 2008. Die vielen Armutsstudien von Prognos, OECD, DIW, UNICEF, DKHW, DPWV, World Vision etc. beweisen jedoch das genaue Gegenteil. ''Wir sind auf dem richtigen Weg'', so Kues anlässlich der Vorstellung des Zwischenberichts. ''Das Kinderförderungsgesetz zum Beispiel beseitigt die letzten juristischen Hürden zum Ausbau der Kinderbetreuung. Das ist ein ganz wesentlicher Meilenstein für mehr Kinderfreundlichkeit!'' Dass ganztägige und gebührenfreie Kinderbetreuungsangebote immer noch Mangelware in Deutschland sind, während im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kinderbetreuung die Gefahr der Privatisierung und Kommerzialisierung in der Kinder- und Jugendhilfe droht, interessiert den Staatsekretär nicht. Er bleibt dabei: ''Chancengerechtigkeit in der Bildung für alle Kinder und Jugendlichen steht auf der politischen Tagesordnung ganz oben.'' Bis vor kurzem war beabsichtigt, das Schulbedarfspaket im Familienleistungsgesetz für Schulkinder in Hartz IV nur bis zur 10. Klasse zu finanzieren. Damit wurde signalisiert, Hartz-IV-Kinder seien gar nicht für das Abitur vorgesehen. Nach monatelangen Debatten und Druck hat die Regierung das endlich eingesehen. Doch im Konjunkturpaket II bleiben indes die unter 6-Jährigen und die 14- bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen von jeglicher Hartz-IV-Erhöhung ausgenommen. Die Bundesregierung wollte das bisher jedoch nicht wahrhaben: ''Hinzu kommen wirksame und verlässliche Familienleistungen wie das Elterngeld oder das erhöhte Kindergeld - sie schützen Familien vor dem Abrutschen in Armut.'' (Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Nr. 345/2008 vom 4.12.2008.) Das Kindergeld wurde seit 2002 nicht mehr erhöht. Seitdem sind die Lebenserhaltungskosten überproportional gestiegen. Trotzdem warteten die Regierungsparteien mit der Erhöhung bis zum Wahljahr 2009. Hartz-IV-Kinder haben nichts davon. Ihnen wird die Kindergelderhöhung voll auf die Sozialleistung angerechnet. Und über die Hälfte aller Eltern erhalten ein Elterngeld unter 500 Euro. Gerade Geringverdienende und Erwerbslose hätten vom Bundeserziehungsgeld, wie es bis 2006 ausgezahlt wurde, weitaus mehr profitiert als vom jetzigen Elterngeld.
Unsere Position ist daher: Deutschland ist noch weit davon entfernt, jedem Kind ein kindgerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Unsere Positionen und Vorhaben zu den verschiedenen Themenfeldern werden unter anderem in den Punkten Kinderarmut, Kinderbeteiligung, UN-Kinderrechtskonvention konkret vorgestellt und erläutert.
Die LINKE teilt das Ziel einer bedarfsorientierten Kindergrundsicherung. Viel zu lange wurden Ausmaß und Anstieg der Kinderarmut in Deutschland von der Bundesregierung verschwiegen oder verniedlicht. Arme Kinder sind in der Regel Kinder armer Eltern. Deren Armut muss langfristig durch existenzsichernde Erwerbsarbeit verhindert werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Kinder in ganztägigen und gebührenfreien Kitas mit einem Bildungsanspruch betreut werden. Erste Schritte zu einer Kindergrundsicherung sind die Schaffung eines Mindestlohns und bessere Vorrangleistungen zur Vermeidung von Bedürftigkeit. Eine Anhebung des Kinderzuschlags, des Kindergelds und des Wohngelds könnte verhindern, dass erwerbstätige Eltern wegen der Versorgung ihrer Kinder bedürftig werden. Zugleich sind die Kinderregelsätze am realen Bedarf von Kindern auszurichten und anzuheben. Das erhöhte Kindergeld und der angehobene bedarfsgerechte Kinderzuschlag müssen zu einer bedarfsorientierten Kindergrundsicherung ausgebaut werden.
Die LINKE fordert die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen an den Orten, wo sich Kinder und Jugendliche in der Regel aufhalten (in Kindertagesstätten, Schulen, Horten, Jugendklubs und -zentren, am Ausbildungsplatz/im Studium etc.). Soziale Absicherung ist die Grundvoraussetzung jeglicher Beteiligung an demokratischen Entscheidungsprozessen. Statt eines bloßen Versprechens zu mehr Partizipation ist deshalb eine rechtsförmige Verankerung von konkreten Mitbestimmungsrechten wichtig. Dazu müssen die Orte gestärkt werden, wo diese Beteiligung stattfindet, wo sie für Kinder und Jugendliche lebbar ist. Darum wird es auch in Zukunft Ziel der LINKEN sein, die Jugendverbandsarbeit als wichtigen Ort der Mitbestimmung junger Menschen zu stärken, durch höhere finanzielle Förderung der Jugendverbände sowie deren Einbindung und Mitwirkung bei politischen Entscheidungsprozessen.
Wichtig ist es dabei, die bewährten Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe abzusichern und zu fördern. Daher haben wir in der 16. Wahlperiode die Wiederbelebung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit durch ein deutliches Förderprogramm des Bundes in Höhe von 100 Millionen Euro eingefordert. Vor allem in den ländlichen Regionen müssen Jugendclubs erhalten und niedrigschwellige Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien ausgebaut werden. Denn weniger Kinder bedeutet nicht weniger Bedarf an Unterstützung! Gerade die Jugendhilfe als einer der wichtigsten Bausteine zur Realisierung von realer Kinder- und Jugendpartizipation wurde mit der Föderalismusreform erheblich geschwächt und finanzpolitisch ausgetrocknet. In einer offensiven Förderung und sinnvollen Weiterentwicklung der bewährten Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe liegt dagegen eine wirkliche Chance, die Mitsprache- und Entscheidungsmöglichkeiten entscheidend zu stärken. Dies ist nur möglich durch den Erhalt und die Stärkung der Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse, wobei deren Schwächung durch die Folgen der Föderalismusreform rückgängig gemacht werden muss. Die LINKE hält es daher für zwingend notwendig, den mehrfach geäußerten förderpolitischen Anspruch, dass die Jugendhilfeausgaben deren Aufgaben zu folgen haben, bei allen anstehenden Veränderungsprozessen, die mit Aufgabenerweiterungen für die Jugendarbeit einhergehen, zu berücksichtigen.''
Hermann: ''Für eine gelingende gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen bedarf es nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen vor allem einer besseren Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Jobcentern. Wir wollen ein eigenes Antragsrecht in der Jugendhilfe für betroffene Kinder und Jugendliche, damit sinnvolle Maßnahmen nicht am Widerstand ihrer Eltern scheitern. Die Sanktionsbestimmungen im SGB II für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre müssen entschärft und in eine Ermessensvorschrift umgewandelt werden. Damit alle Jugendlichen eine Berufsausbildung erhalten, wollen wir mit unserem Modell DualPlus Jugendlichen ohne Schulabschluss einen Platz in einer Produktionsschule verschaffen, um dort den Schulabschluss nachzuholen und den übergang in eine Ausbildung zu schaffen.''
Rosemann: ''Als Stadtrat und Vorsitzender der SPD-Fraktion im Tübinger Stadtrat habe ich für Kinder und Jugendliche bereits viel getan. Das beginnt mit dem Ausbau der Betreuungsangebote und der Ganztagsschulen und reicht bis zur Schulsozialarbeit, Streetworking, niedrigschwelligen Arbeitsangeboten, Drogenhilfe und dem Bau von ca. 100 neuen Sozialwohnungen. Um meine Arbeit weiterzuführen, werde ich auch im Falle einer Wahl in den Bundestag weiterhin Stadtrat bleiben. Die Arbeit vor Ort erscheint mir hier hilfreicher und sinnvoller als nur vom fernen Berlin aus.
Widmann-Mauz: ''Die Situation der Kinder und Jugendlichen im Kreis Tübingen liegt mir sehr am Herzen. Um über Möglichkeiten einer Verbesserung der Ausbildungsperspektiven zu diskutieren, treffe ich mich regelmäßig mit der Geschäftsführung der Arbeitsagentur in Reutlingen und Balingen und den regionalen Vertretern der Wirtschaft in Handwerkskammer sowie Industrie- und Handelskammer. Die aktuell gestiegene Arbeitslosenzahl unter Jugendlichen resultiert meines Erachtens maßgeblich aus der konjunkturellen Situation. Allerdings habe ich erfreulicherweise in direkten Gesprächen mit Unternehmen feststellen können, dass weiterhin ausgebildet wird, was ein sehr positives Zeichen ist.
Auch im Kreis Tübingen bestehen ernst zu nehmende Probleme im Bereich der Obdachlosigkeit unter Jugendlichen. Obwohl es zuallererst Aufgabe der Kommunen ist, effektive Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit in ihrer Stadt zu ergreifen, mache auch ich mich für deren Bekämpfung stark. Ich begrüße die Maßnahmen, die auf Bundes- und auch auf Landesebene unternommen wurden, um diesem Problem entgegenzutreten. Beispielsweise hat das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Erneuerung des Ausbildungsbündnisses im Doppelhaushalt 2007/2008 die Mittel für die Mobile Jugendarbeit von bisher rund einer Million Euro auf rund 2,4 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Dadurch konnten im Jahr 2007 51 neue Vollzeitstellen für Sozialarbeiter/‑innen bei den Einrichtungen der Mobilen Jugendarbeit geschaffen werden.
Frage 4 Dass Kinder Rechte haben, steht außer Frage. Dennoch spielen die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland immer noch eine Nebenrolle. Ihre Stimmen werden bei Entscheidungen in Politik und Verwaltung kaum gehört.
Was halten Sie von einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz?
Heike Hänsel (Die LINKE) |
Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) |
Dr. Martin Rosemann (SPD) |
Anette Widmann-Mauz (CDU)
Hänsel: ''Die LINKE unterstützt ohne Wenn und Aber die Forderung, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Dazu arbeiten wir sehr eng mit vielen Vereinen und Verbänden zusammen. Wichtige Partner sind hier für uns das Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF und die National Coalition. Kinderarmut wirksam bekämpfen und jedem Kind ein Recht auf Schutz und Förderung, Bildung und Beteiligung sowie bestmögliche Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit gewährleisten – das sind für uns die Argumente, mit denen wir unsere Forderung begründen. Die Ausflüchte, Kinder seien ja auch Menschen und deren Grundrechte seien ja bereits im Grundgesetz enthalten, sehen in der Praxis ganz anders aus. Das beweisen die Regelsätze für unter 18-Jährige in Hartz IV, die den Bedürfnissen von Kindern nicht gerecht werden. Aber auch die Versuche, den Jugendarbeitsschutz zu verschlechtern und die andauernde Verweigerung, gesellschaftliche Mitbestimmung, hochwertige Bildung und Betreuung, die Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie das Verbot von Kinderarbeit rechtlich festzuschreiben, zeigen das. Zur Erreichung dieses Zieles werden aber noch einige Hindernisse zu überwinden sein. Die LINKE wird alles in ihrer Kraft stehende tun, um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz auf der politischen Tagesordnung zu halten und eine breite gesellschaftliche Mobilisierung für dieses Thema zu befördern.''
Hermann: ''Kinder und Jugendliche haben eigenständige Rechte. Damit daran kein Zweifel besteht, haben Bündnis 90/Die Grünen als einzige Fraktion einen Antrag auf Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz eingebracht - als starken Auftrag an die Politik, Prioritäten zugunsten von Kindern zu setzen. Damit Kinder auch wissen, dass sie Rechte haben, wollen wir zudem die diesbezügliche kindgerechte öffentlichkeitsarbeit verstärken.''
Rosemann: ''Kinder sind besonders schutzbedürftig und es ist unabdingbar, dass der Staat diesen Schutz gewährleisten muss. Jedes der in der Konvention genannten Rechte ist wichtig, auch wenn es keine reinen Kinderrechte, sondern vielmehr Menschenrechte sind, die jedem Menschen zustehen. Ich bin gegen Symbolpolitik und halte deswegen eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nicht in der Form für erforderlich, dass der komplette Katalog aufgeführt wird oder auf die Kinderrechte generell verwiesen wird, sondern setze auf den Ausbau der Menschenrechte. Sinnvoll finde ich jedoch den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion, Art. 6 GG dahingehend zu ändern, dass als Gegenpart des Rechts der Eltern, ihre Kinder selbst zu erziehen, den Kindern das Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung zukommt.''
Widmann-Mauz: ''Auch ich habe mich eingehend mit den einzelnen Argumenten zum Thema der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz auseinandergesetzt. Ich möchte festhalten, dass Kinder wie Erwachsene Grundrechtsträger sind, denn das Grundgesetz differenziert im Hinblick auf die Schutzwirkung der Grundrechte nicht nach dem Alter der Grundrechtsträger. Die Rechte von Kindern sind daher verfassungsrechtlich abgesichert. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung, der ein ungewöhnlicher Fall eines umgangsrechtseinklagenden Kindes zugrunde lag, ausführlicher und klarer, als das eine Verfassungsbestimmung vermag, die Kinderrechte bestätigt. Viel wichtiger ist nach meiner Ansicht ein effektiver Kinderschutz in der Praxis durch frühzeitige Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz, konsequente Vorsorge, besonders bei Untersuchungen, und keine Behinderung des Kinderschutzes durch überbordenden Datenschutz. Notwendig ist eine Fortführung der aktuellen Familienpolitik, die die Interessen von Kindern verantwortungsvoll umsetzt. Hierzu werden unter anderem von der CDU/CSU die Förderung der Elternkompetenz durch Familienhebammen, eine verbesserte Medienkompetenz der Eltern und Kinder, flächendeckende Hilfsnetzwerke gegen Verwahrlosung und Missbrauch von Kindern sowie Qualifizierungsoffensiven für Erzieher und Tageseltern geplant.''